Zu beachtende Sicherheitshinweise beim Zugriff auf das Justizportal
Aus Sicherheitsgründen haben Sie beim Zugang zu Webmail, Intranet und
anderen Justizanwendungen (derzeit u.a. Grund- und Firmenbuchabfragen und
ESS/PM-SAP) über das Justizportal von justizfremden
Bildschirmarbeitsplätzen folgende Vorgaben ausnahmslos zu beachten:
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1. Sobald Sie sich mit Ihrem Dienstausweis oder Ihrer Handysignatur auf
dem Justizportal angemeldet haben, besteht der Zugriff zu Webmail,
dem Intranet und zu allen Ihnen zugeordneten und über das
Justizportal verfügbaren Anwendungen.
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2. Der Zugriff auf das Justizportal von allgemein zugänglichen
Bildschirmarbeitsplätzen (z.B. Internet-Cafes, Hotellobbys,
Infoterminals, etc.) ist daher auf das unaufschiebbare und dienstlich
unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken. Ein Zugriff über ein
ungesichertes WLAN ist ausnahmslos untersagt.
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3. Wenn Sie den Zugriff auf das Justizportal beenden, melden Sie sich
jedenfalls ab, da sonst für ca. 15 Minuten die Sitzung offen bleibt.
Zusdtzlich müssen Sie sämtliche offenen Browserfenster schließen,
sodass nur mehr der Desktop-Bildschirm zu sehen ist. Achten Sie dabei
auch auf offene Browser-Fenster in der Fußzeile des
Desktop-Bildschirms.
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4. Der Zugriff auf Justizanwendungen (z.B. Grund- und Firmenbuch) ist
auch über das Justizportal ausschließlich in dienstlichen Fällen
zulässig.