Informationen
Wichtige Information zur Verwendung der Online-BKU
Eine Übersicht über die angebotenen Bürgerkartenumgebungen (BKU) finden Sie unter www.buergerkarte.at/downloads-karte.
Alternativ ist eine Anmeldung weiterhin (unverändert) mittels Handysignatur möglich.
Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz empfiehlt die Verwendung der Handysignatur, zumal die Anmeldung mit dieser - bei ebenso hoher Sicherheit - deutlich praktikabler ist.
Informationen zu den Formularen / Online-Eingaben
Hier finden Sie häufig benötigte Formulare.
Viele der Formulare stehen als barrierefreie Webformulare mit erweiterten Hilfetexten zur Verfügung. Nicht alle Formulare stehen in allen Varianten zur Verfügung. Alle Formulare öffnen sich in einem eigenen Fenster.
Eingaben für die kein eigenes Formular zur Verfügung steht oder die nicht direkt mittels Webformular elektronisch übermittelt werden können, können als PDF-Anhang mit dem Formular Weitere Eingabe => Allgemeine Eingabe" elektronisch an die Gerichte und Staatsanwaltschaften übermittelt werden.
Die Übermittlung von Eingaben an Gerichte und Staatsanwaltschaften kann auf unterschiedliche Weise (elektronisch, per Post, persönlich) erfolgen. Übermittlungen per E-Mail sind nicht wirksam möglich.
Symbolerklärung:
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Elektronische Antragstellung und Übermittlung
Elektronische Befüllung und Übermittlung
Die Webformulare können online ausgefüllt und anschließend direkt elektronisch übermittelt werden. Für diese Formulare besteht die Möglichkeit der Zwischenspeicherung.
Die elektronische Übermittlung setzt die Bürgerkartenfunktion (Chipkarte oder Handysignatur) voraus.
Nähere Informationen zur Bürgerkarte und Handysignatur finden Sie unter www.buergerkarte.at -
Elektronische Befüllung und postalische Übermittlung
Elektronische Befüllung und postalische Übermittlung
Die Webformulare können online ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Für diese Formulare besteht die Möglichkeit der Zwischenspeicherung. -
Händische Befüllung und postalische Übermittlung
Händische Befüllung und postalische Übermittlung
Die leeren Formulare können zum händischen Ausfüllen ausgedruckt werden.
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ein elektronisch befüllbares PDF-Formular, das auch lokal abgespeichert oder ausgedruckt werden kann.
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ein Formular, das auch fremdsprachig zur Verfügung steht.
PDF-Beilagen bei elektronischer Übermittlung eines Formulars:
Sie können jeder Eingabe PDF-Dateien bis zu einer Größe von maximal 25 MB beifügen. Sollte das Format einer PDF-Datei nicht den Justizvorgaben entsprechen, bietet das System eine automatische Konvertierung in das richtige PDF-Format (PDF/A) an.